Mehrwertsteuerbefreiung

Für behinderte Käufer, Wohltätigkeitsorganisationen und Endverbraucher wie Arztpraxen, Pflegeheime und Krankenhäuser kann eine Mehrwertsteuerbefreiung gelten. Darüber hinaus gilt für internationale Käufer ein Mehrwertsteuersatz von 0 %.